Blick in Praxis mit Benjamin Neideck Praxis für Osteopathie und Physiotherapie Benjamin Neideck

Antworten auf häufig gestellte Fragen von A-Z

Akut-Behandlung ist nur bei bestimmten Voraussetzungen möglich: Sie sind bereits Patient:in von uns und zeitlich flexibel, um einen Termin für eine Akut-Behandlung zu vereinbaren. Im Optimalfall haben Sie bei einem Akut-Termin 1-3 Arbeitstage Wartezeit.
Akut-Behandlung in Mannheim Montag bis Freitag.
Kontakt:
Mobil: 0177 - 3775812
Festnetz: 0621 - 437 30 990 oder über eine E-Mail.
Akut-Behandlung in Landau Nur Montag und Freitag.
Kontakt:
Mobil: 0177 - 3775812 oder über eine E-Mail.
Ankunft Bitte sind Sie 5 Minuten vor Behandlungsbeginn da, damit Ihre Therapie pünktlich beginnen kann.
Anzahl von Behandlungen Behandlungsmenge wird definiert durch die ausgestellte Heilmittelverordnung.
Aufnahmebogen Bei der ersten osteopathischen Behandlung >> Aufnahmebogen ausgefüllt mitbringen.
Barrierefreie Praxis in Mannheim Ebenerdig.
Behandlungstermine nur nach telefonischer Terminabsprache oder per E-Mail.
Behandlungsdauer Der Zeittakt für eine Krankengymnastik beträgt 30 Minuten. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlungszeit. Abhängig von der verordneten Therapie sind auch andere Zeittakte möglich.
Behandlungs-Unterbrechung bei Kassenrezepten Eine Behandlung darf nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden, da das Rezept sonst seine Gültigkeit verliert. Bei Krankheit oder Urlaub ist bei entsprechendem Vermerk auf dem Rezept eine Unterbrechung von maximal 28 Tagen möglich.
Bezahlen Keine Barzahlungen mehr möglich.
Ein Kartenlesegerät steht zur Verfügung, mit dem Sie mit Ihrer EC Karte (keine Kreditkarten) bezahlen können. Überweisungen sind ebenfalls möglich.
Entlass-Management, Entlass-Rezepte Krankenhäuser oder Reha-Kliniken können seit 2017 Verordnungen für Anwendungen, Hilfsmittel, Arzneien, AU-bescheinigungen usw. ausstellen, sodass der Patient für die nächsten 7 Tage versorgt ist. Nach 6 Werktagen verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um Termine in meiner Praxis.
Handtuch Bitte bringen Sie ein größeres Handtuch, besser noch ein Bettlaken zur Behandlung mit.
Gültigkeit von Verordnungen Die Verordnung einer gesetzlichen Krankenkasse (auch Berufsgenossenschaft) muss, je nach Hinweis: innerhalb von 13 Tagen oder bis zum 28. Tag nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Quartals- oder Jahreswechsel sind nicht relevant.
Hygienemaßnahmen aktuell Bitte beachten Sie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-/Nasenmaske oder FFP2-Maske.
Parken Rund um das Gebäude. Anwohnerparkplätze bitte beachten.
Preise bei Privatliquidation Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Beihilfe versichert sind wg. doppelter Rechnungsstellung.
Preis-Anfragen spezielle Versicherungsbedingungen und Spezialtarife klären wir gerne auch vorab telefonisch oder per E-Mail.
Rezeptgebühr/ Verordnungsgebühr bei gesetzlicher Krankenversicherung ist diese lt. Gesetz VOR der Behandlung zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der verordneten Anwendung und deren Anzahl. Vorhandene Befreiungsausweise bitte unaufgefordert vorzeigen). Diese gesetzliche Zuzahlung ist ihr Anteil (Beitrag) an der Heilmittelverordnung.
Termine Sie bekommen von uns einen Terminplan mit Ihren genauen Behandlungsdaten. Auf Wunsch versenden wir die Termine auch an die bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse.
Termin-Absagen Bitte sagen Sie Ihre Termine mind. 24 h vorher ab. Somit können wir anderen wartenden Patienten diese anbieten.
Termin-Absagen kurzfristig unter 24h müssen mit einer Ausfallgebühr in Höhe von 30.- € bei halbstündigen Terminen und mit 60.- € bei einem Termin von einer Stunde privat beglichen werden.
Training mit Geräten Bitte bringen Sie sich ggf etwas zu trinken, saubere Trainingsschuhe und ein kleines Handtuch mit.
Versicherten-Karte Nur mit korrekten Daten können wir unsere Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Bitte bringen Sie mit jedem neuen Rezept Ihre gültige Versicherten-Karte mit.
Wartezeit Maximal wenige Minuten.
Zuzahlung Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen müssen sich an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Zuzahlungs-Befreiung Gilt stets nur für ein Kalenderjahr und muss daher immer wieder neu von Ihnen bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden.